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Kosten / Verrechnung

KFA Vertragsärztin und Wahlärztin

Für Patienten, die bei der KFA versichert sind, kann ich die Verrechnung direkt mit der KFA durchführen.

Wahlärztin

Ich behandle alle Patienten als Wahlärztin.

Wahlärzte sind Ärzte ohne Kassenvertrag, die Verrech­nung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient.
Sie haben aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei Ihrer Sozialversicherung einzureichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80% des Tarifs, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält.

Für die Erstordination verrechne ich 160€, für alle Folgeordinationen verrechne ich 140€ pro Termin. Für die empfohlenen und durchgeführten Behandlungen bzw. Therapien (Stosswellentherapie, Knorpelaufbaukur, Magnetfeldtherapie, Lasertherapie etc.) fallen im Rahmen des Ordinationstermins keine zusätzlichen Kosten an.

Erstordination (Gespräch, Untersuchung, Befundbesprechung, empfohlene Therapien wie Stosswelle,) – 160€

Kontrolltermin (Gespräch, Untersuchung, Befundbesprechung, empfohlene Therapien) – 140€

Bei Bedarf können folgende Therapien (nur nach ärztlicher Verordnung) auch unabhängig von einem Kontrolltermin durchgeführt werden und werden getrennt verrechnet:

  • Stosswellentherapie – 90€
  • Elektromagnetische Stimulationstherapie – Salus, Magnetfeld – 50 Euro
  • Spineliner Therapie – 90 Euro
  • Lasertherapie – 50 Euro